Der Grundsatzbeschluss des Bundesgerichtshofs hat für viel Wirbel gesorgt: Doch auch wenn sich Ärzte nicht strafbar machen, wenn sie Provisionen annehmen - berufsrechtlich verboten ist es trotzdem.
Von Monika Peichl
FRANKFURT/MAIN. Vertragsärzte sind keine Amtsträger und keine Beauftragten der Kassen. Diese Feststellung des Bundesgerichtshofs hat viele Fachjuristen überrascht.
http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/vertragsarztrecht/?sid=816637